Winterreifenpflicht in Deutschland: Regeln, Bußgelder und Ganzjahresreifen

Deutschland hat eine situative Winterreifenpflicht, keinen festen gesetzlichen Winterzeitraum. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein entsprechend erfasstes Kraftfahrzeug grundsätzlich nur mit Reifen gefahren werden, die § 36 Absatz 4 StVZO erfüllen.
Kategorie
Automotive Resources
Aktualisiert
Aug. 2026
Fahrnex Hinweis
Die ruhigsten Wartungsentscheidungen entstehen meist dann, wenn Termine, Belege und Servicehistorie nicht getrennt voneinander gepflegt werden.
Fahrnex Faktencheck
Winterreifenrecht anhand StVO, StVZO und BKatV
Die situative Pflicht, das Alpine-Symbol, die Mindestprofiltiefe und die Bußgeld-Grundstufen stammen aus den aktuellen amtlichen Normen. Versicherungsfolgen werden nicht pauschalisiert.
| Aussage | Amtliche Grundlage | Stand |
|---|---|---|
| situative Pflicht | § 2 Abs. 3a StVO | wetterabhängig, kein Kalenderzeitraum |
| Alpine-Symbol und 1,6 mm | § 36 StVZO | M+S-Übergang beendet |
| 60/80/100 Euro | Anlage BKatV Nr. 5a | Grundfall, Behinderung, Gefährdung |
Rechts- und Sicherheitscheck
- Alpine-Regel nach Übergangsende dargestellt
- Bußgeldstufen amtlich abgeglichen
- Profiltiefe als Untergrenze bezeichnet
- Versicherungsfolgen als Einzelfall erklärt
Redaktionell geprüft am 16. August 2026. Quellen:
Die Redaktion hat amtliche Quellen und die Fahrnex-Produktlogik abgeglichen. Der Beitrag ersetzt keine technische, rechtliche oder steuerliche Einzelfallberatung.
Wann gilt die Pflicht?
Entscheidend ist der tatsächliche Straßenzustand. Die Faustregel „O bis O“ kann bei der Planung helfen, ersetzt aber nicht § 2 Absatz 3a StVO. Auch außerhalb der üblichen Wintermonate kann winterliche Glätte auftreten; umgekehrt entsteht bei trockener, milder Fahrbahn nicht allein wegen des Datums ein Verstoß.
Behalten Sie den nächsten Fahrzeugtermin ohne Papierchaos im Blick.
Fahrnex verbindet Erinnerungen, Dokumente und Servicehistorie, damit Prüftermine und Wartung nicht erst im letzten Moment sichtbar werden.
Kostenlos registrierenAlpine-Symbol statt nur M+S
Wintertaugliche Pkw-Reifen im Sinne der Vorschrift tragen das Alpine-Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die Übergangsregel für ältere Reifen mit alleiniger M+S-Kennzeichnung endete am 30. September 2024. Prüfen Sie jede Reifenflanke; eine bloße Werbebezeichnung „All Season“ genügt rechtlich nicht.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere das Alpine-Symbol tragen, für Fahrzeug, Last und Geschwindigkeit geeignet und in ordnungsgemäßem Zustand sind. Ob sie fahrpraktisch zu Ihrem Einsatz passen, hängt von Region, Fahrleistung, Steigungen, Reisezielen und Sicherheitsreserve ab.
Bußgelder laut aktuellem Katalog
| Verstoß | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren bei winterlicher Glätte ohne geeignete Bereifung | 60 € | 1 |
| zusätzlich mit Behinderung | 80 € | 1 |
| zusätzlich mit Gefährdung | 100 € | 1 |
Weitere Fallgestaltungen, etwa Sachbeschädigung oder Halterverantwortung, sind separat im aktuellen Bußgeldkatalog zu prüfen. Regelsätze können geändert werden; maßgeblich ist die zum Ereigniszeitpunkt geltende Fassung.
Profiltiefe und Zustand
§ 36 StVZO verlangt im Hauptprofil bei Pkw-Reifen mindestens 1,6 mm. Diese rechtliche Untergrenze ist keine Aussage, dass ein Reifen bis dahin unter allen Winterbedingungen gleich leistungsfähig bleibt. Prüfen Sie zusätzlich Schäden, Alter, Luftdruck, gleichmäßigen Abrieb und passende Dimensionen.
Versicherung: keine automatische Standardfolge
Ein Verstoß kann bei einem Unfall für Haftung, Mitverursachung oder Kaskoleistung relevant werden. Welche Folge eintritt, hängt von Unfallursache, Vertrag und Einzelfall ab. Die Kfz-Haftpflicht gegenüber Geschädigten verschwindet nicht einfach; mögliche Rückgriffe oder Leistungskürzungen dürfen nicht pauschal behauptet werden. Melden Sie den Schaden und lassen Sie den konkreten Vertrag prüfen.
Saisonale Checkliste
Fahrer- und Halterverantwortung
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen dem Fahren und dem Anordnen oder Zulassen einer Fahrt durch den Halter. Bei Firmen-, Miet- oder Familienfahrzeugen sollte deshalb dokumentiert sein, wer Reifenstatus und Wettereinsatz kontrolliert. Eine bloße mündliche Annahme „wird schon passen“ ist kein belastbarer Flottenprozess.
Reisen ins Ausland
Andere Staaten verwenden feste Zeiträume, andere Profiltiefen oder Mitführpflichten. Prüfen Sie alle Transit- und Zielländer kurz vor der Reise bei einer offiziellen oder anerkannten Stelle. Die deutsche Zulässigkeit eines Ganzjahresreifens garantiert keine vollständige Erfüllung ausländischer Winterregeln.
Wechsel und Einlagerung dokumentieren
Notieren Sie Montageposition, Profiltiefe, Luftdruck, Kilometerstand und sichtbare Schäden. Lagern Sie Reifen nach fachlicher Vorgabe und lassen Sie Laufrichtung, Anzugsmoment sowie Reifendruckkontrollsystem korrekt behandeln. Ziehen Sie Radschrauben nur nach der für Fahrzeug und Rad geltenden Vorgabe nach.
Fazit
Die sichere Entscheidung kombiniert Wetterlage, gesetzlich geeignete Reifen und tatsächlichen Zustand. Ein Kalenderdatum oder die Aufschrift „Ganzjahresreifen“ allein reicht nicht.
Häufig gestellte Fragen
Von wann bis wann gilt die Winterreifenpflicht?
Es gibt keinen festen gesetzlichen Zeitraum. Die Pflicht knüpft an Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte an.
Reicht eine M+S-Kennzeichnung?
Nein. Die Übergangsregel für bestimmte ältere M+S-Reifen endete am 30. September 2024. Maßgeblich ist heute das Alpine-Symbol.
Sind Ganzjahresreifen im Winter erlaubt?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen und alle weiteren Anforderungen für Fahrzeug und Zustand erfüllen.
Wie hoch ist das Bußgeld ohne Winterreifen?
Der aktuelle Regelsatz beginnt bei 60 Euro und einem Punkt; Behinderung oder Gefährdung erhöhen ihn. Prüfen Sie die geltende Katalogfassung.
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