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Wie oft muss ein Auto in Deutschland zur Hauptuntersuchung?

Tuesday, 18. Aug 202610 min readVon der Fahrnex Redaktion
Prüfingenieur zeigt einem Fahrzeughalter in einer deutschen Prüfhalle den Bereich der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen
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Für die meisten privat genutzten Pkw in Deutschland gilt eine leicht merkbare Regel: Die erste Hauptuntersuchung (HU) wird 36 Monate nach der ersten Inbetriebnahme fällig, jede weitere HU nach 24 Monaten. Umgangssprachlich heißt es häufig „zum TÜV fahren“. Das gesetzliche Verfahren heißt jedoch Hauptuntersuchung und darf nicht nur von Unternehmen mit TÜV im Namen, sondern von amtlich anerkannten oder zugelassenen Prüfpersonen und Überwachungsorganisationen durchgeführt werden.

Kategorie

TÜV & Legal Germany

Aktualisiert

Aug. 2026

Praxis-Hinweis

Rechtliche Fahrzeugtermine sind einfacher zu managen, wenn Datum, Dokument und Folgeaufgaben an derselben Stelle sichtbar bleiben.

Fahrnex Faktencheck

Faktencheck & Quellen

Die Intervalltabelle folgt den aktuellen Fahrzeugkategorien aus Anlage VIII StVZO. Der Artikel verwendet HU als amtlichen Begriff, trennt gesetzliche Fristen von Planungstipps und nennt für Anhänger, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge kein falsches Pauschalintervall.

Geprüfte AussageEvidenzbasisRedaktionelles Ergebnis
Pkw-IntervalleAnlage VIII Nummer 2.1.2 StVZO36 Monate bis zur ersten und 24 Monate bis zu weiteren HU für gewöhnliche Pkw genannt.
Weitere FahrzeugartenAnlage VIII Nummer 2.1.1–2.1.6 StVZOKrafträder, Personenbeförderung, Güterfahrzeuge, Anhänger und Wohnmobile getrennt dargestellt.
FristberechnungAnlage VIII Nummer 2.3 und 3.1.2 StVZOPrüfzyklus und Monatsende von freiwilligen Erinnerungen unterschieden.
Saison und AußerbetriebsetzungAnlage VIII Nummer 2.6–2.7 StVZOSonderregeln beschrieben, ohne eine unzulässige Fahrt nahezulegen.
PrüfplaketteAnlage IX StVZO und Hinweise von PrüforganisationenMonat und Jahr erklärt, amtliche Unterlagen bleiben maßgeblich.

Redaktionelle Prüfschritte

  • HU vom Markennamen TÜV unterschieden
  • Alle Zahlenwerte mit Anlage VIII abgeglichen
  • Pkw von besonderen Nutzungsarten getrennt
  • Massegrenzen für Anhänger und Wohnmobile aufgenommen
  • Gesetzliche Fristen von Planungsempfehlungen getrennt
  • Nur veröffentlichte deutsche interne Links verwendet
  • Unbelegte Häufigkeits- und Bußgeldbehauptungen entfernt

Redaktionell geprüft am 18. August 2026. Quellen:

Die Redaktion hat amtliche Quellen und die Fahrnex-Produktlogik abgeglichen. Der Beitrag ersetzt keine technische, rechtliche oder steuerliche Einzelfallberatung.

Die 36/24-Monats-Regel gilt nicht pauschal für jedes Fahrzeug. Motorräder, Taxis, Mietfahrzeuge, Wohnmobile, Anhänger und Güterfahrzeuge können andere Abstände haben. Entscheidend sind Fahrzeugart, zulässige Gesamtmasse, Nutzung, Datum der ersten Inbetriebnahme und teilweise die eigene Bremsanlage.

Kurzantwort: Ein gewöhnlicher neuer Pkw muss normalerweise nach 36 Monaten erstmals zur HU und danach alle 24 Monate. Die Frist endet mit Ablauf des Monats und Jahres, die auf der Prüfplakette und in den Fahrzeugunterlagen ausgewiesen sind.

HU, TÜV und AU richtig unterscheiden

Die HU ist die nach § 29 und Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebene wiederkehrende Untersuchung. Sie beurteilt Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und die Einhaltung geltender Bau- und Wirkvorschriften. TÜV-Unternehmen gehören zu den anerkannten Stellen, daneben führen weitere zugelassene Organisationen dieselbe gesetzliche Prüfung durch.

Bei Verbrennern ist die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems in die HU eingebunden oder kann über ein zulässiges separates Verfahren nachgewiesen werden. Die umgangssprachliche „AU“ erzeugt deshalb nicht automatisch einen eigenen allgemeinen Zweijahrestermin neben der HU.

Dieser Ratgeber beantwortet die Frage, wann eine HU fällig wird. Was bei HU und AU geprüft wird, erklärt unser veröffentlichter Beitrag HU und AU in Deutschland. Die Vorbereitung und Folgen einer abgelaufenen Frist sollten als getrennte Themen behandelt werden.

Behalten Sie den nächsten Fahrzeugtermin ohne Papierchaos im Blick.

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Offizielle HU-Intervalle im Überblick

Die folgende Tabelle fasst häufige Kategorien aus Anlage VIII StVZO zusammen. Maßgeblich bleibt die konkrete Einordnung anhand der Fahrzeugpapiere.

FahrzeugartErste HUWeitere HU
Gewöhnlicher Pkw36 Monate nach erster InbetriebnahmeAlle 24 Monate
Kraftrad24 MonateAlle 24 Monate
Pkw zur Personenbeförderung nach den einschlägigen Vorschriften12 MonateAlle 12 Monate
Güterfahrzeug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit24 MonateAlle 24 Monate
Güterfahrzeug über 3,5 t12 MonateAlle 12 Monate; je nach Klasse zusätzlich Sicherheitsprüfung
Wohnmobil bis 3,5 t36 MonateAlle 24 Monate
Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 tIn den ersten 72 Monaten alle 24 MonateDanach alle 12 Monate
Wohnmobil über 7,5 t12 MonateAlle 12 Monate

Krankenkraftwagen, Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Busse und schwere Nutzfahrzeuge unterliegen kürzeren oder zusätzlichen Prüfzyklen. Fuhrparks sollten deshalb nicht für jedes Firmenfahrzeug dieselbe Pkw-Vorlage verwenden.

Pkw: die Regel 36 Monate, danach 24 Monate

Ein gewöhnlicher Neuwagen, der im Mai 2026 erstmals in Betrieb kommt, muss in der Regel bis Ende Mai 2029 zur ersten HU. Wird diese HU im Mai 2029 durchgeführt und liegt keine Sonderkategorie vor, endet die nächste Frist im Mai 2031.

EreignisBeispielmonatErgebnis
ErstzulassungMai 2026Erste HU bis Ende Mai 2029
Erste HUMai 2029Nächste HU bis Ende Mai 2031
Spätere HU vorzeitig durchgeführtApril 2031Die nächste Frist läuft grundsätzlich ab April 2031

Die nächste Frist beginnt mit Monat und Jahr der letzten HU. Eine vorgezogene Untersuchung kann den zukünftigen Rhythmus deshalb nach vorn verlegen. Ein gebuchter Termin verlängert die gesetzliche Frist dagegen nicht.

Anhänger: Masse und Bremsanlage entscheiden

Die Aussage „Anhänger müssen alle zwei Jahre zur HU“ ist unvollständig. Anlage VIII unterscheidet mehrere Gruppen:

Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse oder ohne eigene Bremsanlage haben normalerweise nach 36 Monaten ihre erste HU und danach einen Abstand von 24 Monaten.
Anhänger über 0,75 bis 3,5 t haben grundsätzlich einen HU-Abstand von 24 Monaten.
Anhänger über 3,5 t haben grundsätzlich einen Abstand von 12 Monaten.
Bei Anhängern über 10 t kann nach der Anfangszeit zusätzlich eine Sicherheitsprüfung fällig werden.

Wohnanhänger gehören zu den Anhängerregeln, sofern ihre Zulassung keine andere einschlägige Einordnung ergibt. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse in den Papieren, nicht das tatsächliche Gewicht am Prüftag.

Für Wohnmobile gelten Gewichtsgrenzen

Wohnmobile bis 3,5 t folgen dem bekannten Pkw-Rhythmus: erste HU nach 36 Monaten, anschließend alle 24 Monate. Über 3,5 bis 7,5 t findet die HU in den ersten 72 Monaten seit erster Inbetriebnahme alle 24 Monate statt, danach alle 12 Monate. Wohnmobile über 7,5 t haben einen Abstand von 12 Monaten.

Ein pauschaler Hinweis nur auf „Camper“ reicht daher nicht. Prüfen Sie in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung die zulässige Gesamtmasse und die eingetragene Fahrzeugart. Pflichten zu Gasanlagen sind ein eigenes Thema und nicht mit dem HU-Fälligkeitsmonat gleichzusetzen.

Sonderregeln für Taxi, Miet- und Nutzfahrzeuge

Pkw zur Personenbeförderung nach den einschlägigen Vorschriften müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur HU. Auch Fahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Fahrer vermietet werden, unterliegen grundsätzlich einer Zwölfmonatsfrist; Anlage VIII enthält allerdings bestimmte Ausnahmen für längerfristige Mietverhältnisse. Ein gewöhnlicher Firmenwagen ohne entsprechende besondere Zulassung oder Nutzung behält normalerweise den üblichen Pkw-Rhythmus.

Güterfahrzeuge bis 3,5 t haben grundsätzlich einen HU-Abstand von 24 Monaten, oberhalb von 3,5 t grundsätzlich 12 Monate. Je nach Masse, Alter und Klasse kann zusätzlich eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben sein. Im Fuhrpark sollten HU und Sicherheitsprüfung deshalb pro Fahrzeug separat geführt werden.

So lesen Sie die HU-Plakette

Die runde Prüfplakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl auf der Zwölf-Uhr-Position bezeichnet den Fälligkeitsmonat, die zweistellige Zahl in der Mitte das Fälligkeitsjahr. Steht oben eine „7“ und in der Mitte „28“, endet die Frist im Juli 2028. Die schwarzen Markierungsblöcke am Rand erleichtern das Erkennen des Monats aus größerer Entfernung.

Vergleichen Sie die Plakette mit dem HU-Bericht und den Angaben in den Fahrzeugunterlagen. Bei Widersprüchen oder einer beschädigten Plakette sollten Sie nicht raten oder selbst Änderungen vornehmen, sondern eine anerkannte Prüforganisation oder Zulassungsbehörde kontaktieren.

Saisonkennzeichen, Stilllegung und Wiederzulassung

Liegt der HU-Fälligkeitsmonat bei einem Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums, verlangt Anlage VIII die HU im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums. Daraus entsteht keine Erlaubnis, das Fahrzeug während der Ruhemonate zu fahren.

Während einer formellen Außerbetriebsetzung ruht die Untersuchungspflicht. War die HU vor oder während dieser Zeit fällig, muss sie im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme nach den anwendbaren Regeln durchgeführt werden. Bei Importfahrzeugen und Fahrzeugen, die zuvor im Ausland zugelassen waren, kann abhängig von Genehmigung und Zulassungsverlauf eine HU oder Begutachtung erforderlich sein. Eine ausländische Plakette allein ist keine sichere Berechnungsgrundlage.

Wo lässt sich der Termin zuverlässig prüfen?

Hintere Prüfplakette: schnellste Sichtkontrolle für Monat und Jahr.
Letzter HU-Bericht: enthält Prüftermin, Ergebnis und nächste Fälligkeit.
Zulassungsbescheinigung: liefert Fahrzeugart und Masse für die richtige Intervallgruppe.
Anerkannte Prüforganisation: hilft bei Import, Umbau, Wiederzulassung oder besonderer Nutzung.

Bewahren Sie den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU auf. Ein digitaler Erinnerungseintrag ist hilfreich, ersetzt aber nicht den amtlichen Nachweis.

Ein sinnvoller Erinnerungsablauf

Legen Sie einen ersten Hinweis ungefähr drei Monate vor dem Fälligkeitsmonat, eine Buchungserinnerung sechs bis acht Wochen vorher und eine letzte Kontrolle zu Beginn des Fälligkeitsmonats an. Das sind organisatorische Empfehlungen und keine zusätzlichen gesetzlichen Fristen. Reparaturen und Terminengpässe benötigen Zeit.

Ein Fuhrparkdatensatz sollte Kennzeichen, VIN, Fahrzeugkategorie, zulässige Gesamtmasse, letzte HU, nächsten Fälligkeitsmonat, verantwortliche Person, Termin, Bericht und gegebenenfalls Nachprüffrist enthalten. Trennen Sie die HU von Wartungs-, Reifen- und Versicherungsfristen. Eine frische Inspektion in der Werkstatt bedeutet nicht automatisch, dass auch die HU aktuell ist.

Häufige Fehler bei der Terminberechnung

Die Pkw-Regel von 36 und 24 Monaten auf jedes Fahrzeug übertragen.
Das Kaufdatum statt Erstzulassung oder letztem HU-Monat verwenden.
Ein konkretes Rechnungsdatum mit der Monatsfrist der Plakette verwechseln.
Glauben, ein reservierter Termin verlängere automatisch die Fälligkeit.
Bei Anhängern und Wohnmobilen die zulässige Gesamtmasse ignorieren.
Wartung, AU-Nachweis oder freiwilligen Werkstattcheck mit der gesetzlichen HU verwechseln.
Übersehen, dass eine vorgezogene HU grundsätzlich einen neuen Rhythmus ab dem früheren Prüfmonat startet.
Bei Importfahrzeugen ohne Prüfung der deutschen Anforderungen nur auf ausländische Nachweise vertrauen.

Gebrauchtwagenkauf und Halterwechsel

Der Kauf eines Gebrauchtwagens startet die HU-Frist grundsätzlich nicht neu. Die Fälligkeit folgt der Prüfgeschichte des Fahrzeugs und nicht dem Datum des Kaufvertrags oder der Umschreibung auf einen neuen Halter. Vergleichen Sie vor dem Kauf die hintere Plakette, den letzten HU-Bericht, die Zulassungsdaten und die Fahrzeugidentität. Fehlt der Bericht, sollten Sie den Status über eine anerkannte Stelle klären und sich nicht nur auf eine mündliche Zusage verlassen.

Auch eine Wartung, ein Ölwechsel, eine Reparaturrechnung oder ein freiwilliger Vorabcheck erzeugen keine neue gesetzliche HU-Frist. Der neue Abstand beginnt mit einer amtlich durchgeführten HU nach den anwendbaren Regeln. Werden dabei Mängel festgestellt und ist eine Nachprüfung erforderlich, ersetzt das Reparaturdatum nicht das amtliche Ergebnis.

SituationWas bestimmt normalerweise die HU-Fälligkeit?
Gebrauchtwagen wechselt den HalterBestehende Plakette und amtlicher HU-Nachweis gelten weiter.
Fahrzeug erhält eine WartungDer Servicetermin setzt den HU-Zyklus nicht zurück.
HU wird freiwillig vorgezogenDer neue Zyklus beginnt grundsätzlich im früheren Prüfmonat.
Fahrzeug wird umgebautEine gesonderte Abnahme kann nötig sein; sie ersetzt nicht automatisch die regelmäßige HU.
Fahrzeug war im Ausland zugelassenDeutsche Zulassungs- und Genehmigungsregeln müssen im Einzelfall geprüft werden.

Fristplanung anhand konkreter Beispiele

Privater Neuwagen: Erstzulassung im September 2026 bedeutet normalerweise erste HU bis Ende September 2029. Findet sie im September statt, folgt die nächste Fälligkeit im September 2031.

Gebrauchtwagen: Kauf im Februar 2027 mit Plakette bis August 2027 bedeutet nicht weitere 36 Monate ab Kauf. Die bestehende Fälligkeit bleibt August 2027.

Motorrad mit Saisonkennzeichen: Liegt der ausgewiesene Monat außerhalb der Betriebszeit, ist die HU im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzuführen. Der Ruhezeitraum darf nicht für eine Fahrt zur Prüfstelle genutzt werden.

Wohnmobil mit 4,2 t zulässiger Gesamtmasse: Hier gilt nicht automatisch der Pkw-Rhythmus. Alter seit erster Inbetriebnahme und Massegruppe entscheiden, ob 24 oder 12 Monate maßgeblich sind.

Diese Beispiele zeigen, warum ein Erinnerungsdienst neben dem Monat auch Fahrzeugart, Masse, Nutzung und letzte amtliche HU speichern sollte.

Fazit

Für einen gewöhnlichen Pkw gilt als Merksatz: nach drei Jahren erstmals, danach alle zwei Jahre. Bei jedem anderen Fahrzeug müssen Kategorie, zulässige Gesamtmasse und Nutzung geprüft werden, bevor dieser Rhythmus übernommen wird. Plakette und Bericht zeigen die konkrete Fälligkeit; Anlage VIII StVZO liefert die gesetzliche Grundlage.

Eine digitale Erinnerung ersetzt keinen amtlichen Nachweis, sorgt aber dafür, dass Fahrzeughalter Unterlagen, Wartung und Termin rechtzeitig organisieren können. Behandeln Sie den Fälligkeitsmonat als letzte gesetzliche Grenze und nicht als Startpunkt der Planung.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ein gewöhnlicher Pkw in Deutschland zur HU?

Ein neu zugelassener gewöhnlicher Pkw muss normalerweise nach 36 Monaten erstmals zur Hauptuntersuchung. Danach wird die HU grundsätzlich alle 24 Monate fällig. Für besondere Nutzungsarten gelten kürzere Intervalle.

Ist TÜV der offizielle Name der Untersuchung?

Das gesetzliche Verfahren heißt Hauptuntersuchung, kurz HU. TÜV-Unternehmen gehören zu den zugelassenen Organisationen, aber auch andere anerkannte Stellen führen dieselbe gesetzlich geregelte Untersuchung durch.

Endet die HU-Frist am Anfang oder Ende des Plakettenmonats?

Das Fahrzeug muss spätestens bis zum Ablauf des auf Plakette und Unterlagen ausgewiesenen Monats und Jahres vorgeführt werden. Eine frühere Planung schafft Zeit für Termin und notwendige Reparaturen.

Müssen Motorräder alle zwei Jahre zur HU?

Ja. Anlage VIII StVZO nennt für Krafträder einen Abstand von 24 Monaten. Die 36-monatige Frist für die erste HU eines gewöhnlichen Pkw gilt für Motorräder nicht.

Wie oft muss ein Wohnmobil zur HU?

Bis 3,5 t gilt normalerweise: erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Über 3,5 bis 7,5 t gilt in den ersten 72 Monaten ein Abstand von 24 Monaten und danach 12 Monate. Über 7,5 t gilt ein Jahresrhythmus.

Was gilt, wenn die HU bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fällig wäre?

Liegt die Fälligkeit außerhalb des Betriebszeitraums, muss die HU im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchgeführt werden. Während des Ruhezeitraums darf das Fahrzeug nicht gefahren werden.

Weiterführend

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