TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist eigentlich der Name einer von mehreren Organisationen, die die Prüfung durchführen dürfen, hat sich aber als umgangssprachlicher Sammelbegriff für den gesamten Vorgang durchgesetzt. Der gesetzliche Name der Sicherheitsprüfung ist Hauptuntersuchung (HU), geregelt in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Abgasuntersuchung (AU) wird in der Regel im selben Termin durchgeführt. Die Prüfung darf von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder anderen amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt werden, nicht nur von Unternehmen mit „TÜV“ im Namen.
Bei den meisten privat genutzten Pkw ist die erste HU 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate. Die Frist steht als Monat und Jahr auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Motorräder, Taxis, Mietwagen, Wohnmobile, Anhänger und Nutzfahrzeuge können abweichende Intervalle haben, je nach Fahrzeugart, Gewicht und Nutzung.
Die HU prüft unter anderem Beleuchtung, Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Abgasanlage, sichtbare Korrosion oder strukturelle Schäden, Sicherheitsgurte und weitere sicherheitsrelevante Bauteile. Die AU prüft, ob die Abgaswerte innerhalb der für Motor und Zulassungsdatum geltenden Grenzwerte liegen. Bei Mängeln kann das Fahrzeug mit kleineren Hinweisen bestehen, mit einer Nachprüfung innerhalb einer Frist durchfallen oder in schweren Fällen als nicht verkehrssicher eingestuft werden, bis die Reparatur erfolgt ist.
Ein technisch überfälliger TÜV führt nicht sofort zur Abmeldung des Fahrzeugs, bedeutet aber, dass es die deutschen Prüfvorschriften nicht mehr erfüllt. Die Konsequenzen steigen meist stufenweise mit der Dauer der Überschreitung: geringere Folgen bei kurzer Verspätung, eine umfangreichere und meist teurere Prüfung ab etwa zwei Monaten Verspätung sowie höhere Bußgelder und ein möglicher Punkt in Flensburg ab etwa vier Monaten Verspätung. Bei zusätzlichen sicherheitsrelevanten Mängeln steigt das Risiko weiter.
Der schnellste Weg, die Frist zu prüfen, ist ein Blick auf die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen oder auf die Zulassungsbescheinigung. Da das Datum auf der Plakette leicht übersehen wird und Prüftermine oft Wochen im Voraus gebucht werden müssen, setzen viele Fahrer lieber frühzeitig eine Erinnerung, statt sich auf ihr Gedächtnis zu verlassen.